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Transportversicherung

Ohne Risiko entspannt ankommen

Unser Versicherungsschutz für Spediteure, Transportunternehmen und Logistiker

Ob auf der Straße, auf See oder in der Luft: Mit einer durchdachten Transportversicherung sind Ihre Güter jederzeit abgesichert – verlässlich, übersichtlich und individuell kombinierbar.

Speditionshaftungsversicherung

Jeder Spediteur benötigt für die Ausübung des Speditionsgeschäftes auf Basis der gültigen ADSp-Bedingungen eine Speditionshaftungsversicherung (SHP), sowie eine Spediteur-General-Police (SGP) für die Bereitstellung von Warentransportversicherungen für die Auftraggeber.

Selbstverständlich können auch individuelle Haftungsvereinbarungen, AGB und Co. und jede Art von ausländischen Haftungsgrundlagen wie z.B. NSAB, Fenex oder AÖSp über die Speditionshaftungs-Police abgedeckt werden. Ebenso können speditionelle Nebendienstleistungen wie z.B. das Kommissionieren, Packen oder Verarbeiten von Waren bei Ihnen am Lager versichert werden.

Ohne Zeichnung der Speditionsversicherung gemäß den ADSp ist der Spediteur nicht berechtigt, gegenüber den Auftraggebern auf die Haftungsbestimmungen der ADSp zu verweisen.

Frachtführerhaftungs-/ CMR-Versicherung

Wer in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss laut Gesetz eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.25 Mio EUR und deckt nationale Transporte gemäß § 7a GÜKG/HGB ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Frachtführer seinen Firmensitz in Deutschland hat oder aus dem Ausland stammt.

Die Absicherung für internationale Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß CMR kann durch eine CMR-Versicherung vorgenommen werden.

Schäden an fremden Trailern

Zudem können über die Haftungs-Police auch Schäden an fremden Trailern abgedeckt werden. Oft bekommen Frachtführer für die Beförderung der Waren von ihren Auftraggebern Trailer & Co. (unentgeltlich oder entgeltlich) überlassen. Diese sind somit Teil des Beförderungsauftrages und der Frachtführer haftet im Schadenfall für Beschädigungen oder Totalverlust. Es ist möglich jede Art von Trailern abzusichern.

Warentransportversicherung

Im Rahmen der Warentransportversicherung können Güter aller Art versichert werden, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg transportiert werden. Sie deckt Schäden, die dem Gut auf dem versicherten Transport zustoßen bis zur Höhe der angemeldeten Versicherungssumme. Eine Transportversicherung bietet deutlich mehr Sicherheit für den Auftraggeber. Eine 110% Absicherung für Transportkosten und Co. kann zusätzlich eingeschlossen werden.

Neben schnellerer Schadenbearbeitung, stellt sie nicht auf gesetzliche, vertragliche oder gewichtsbezogene Haftungsbegrenzungen der Transporteure ab und deckt auch Schäden ab, die der Spediteur oder Frachtführer nach der gesetzlichen Haftung nicht zu ersetzen hätte. Eine Deckung wird für fast alle Waren und Transporte empfohlen.

Dank der Warentransportversicherung und der „Vermögensschadenklausel“ lassen sich auch Vermögensschäden durch Lieferfristüberschreitung in den Versicherungsvertrag einschließen.

Gerade für Verlader mit kontinuierlichem Warenversand empfiehlt sich eine Transport-General-Police (TGP). Sie ermöglicht eine flexible und dauerhafte Absicherung aller Transporte über einen zentralen Vertrag. 

Beachten Sie hierbei bitte auch die ADSp 2017, Absatz 21. Versicherung des Gutes. Hier heißt es u.a. >Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt.

Der Deckungsumfang der Warentransportversicherung im Überblick:

Trailer-/Chassis-Versicherung

Für eigene und fremde Trailer, Chassis, Wechselbrücken und Co. kann durch eine Kasko-Versicherung die Absicherung für Schäden an diesen Fahrzeugen vorgenommen werden. Der Versicherungsumfang ist nahezu identisch mit dem der Kfz-Vollkasko-Versicherung, so dass Risiken wie Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus, Brand oder der klassische Unfall abgesichert gelten.

Hakenlastversicherung

Gegenstand der Hakenlastversicherung sind Abschlepp-, Bergungs- und Kranarbeitsaufträge mit Fahrzeugen des eigenen Betriebs.

Es wird die Haftung für die Beschädigung und Zerstörung von Gütern übernommen, die durch Brechen des Hakens von Kränen, Abschleppfahrzeugen etc. verursacht wird. Es muss dabei kein Verschulden des Besitzers oder Betreibers vorliegen.

Eine Hakenlastversicherung ist ein Muss für jeden, der Kranaufbauten auf seinen Lkw hat, Arbeiten mit Kränen durchführt oder im Bereich Bergen und Abschleppen tätig ist. Die Absicherung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der AGB-BSK sind zudem auch möglich.

Sicherheit entlang Ihrer Lieferkette

Transportversicherung mit Weitblick – Schutz für Waren & Logistik

Ob nationale oder internationale Transporte: Wir sichern Ihre Waren zuverlässig gegen Transportrisiken ab. Individuell konzipiert, rechtssicher geprüft und abgestimmt auf Ihre logistischen Prozesse.

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