Privatversicherungen
Sicher leben – geschützt in Alltag, Freizeit und Zuhause
Unsere Versicherungsprodukte für private Risiken
Ob Unfall in der Freizeit, Streitigkeiten vor Gericht oder Schäden am Hausrat bzw. Gebäude: Mit den passenden Privatversicherungen sichern Sie finanzielle Folgen ab – und immer passend auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten.
Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Schäden während der Arbeitszeit und auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz.
Die private Unfallversicherung hingegen bietet weltweiten Deckungsschutz, der rund um die Uhr gilt. Somit sind auch Unfälle die zu Hause, im Urlaub oder beim Sport passieren abgedeckt.
Die private Unfallversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie finanziellen Schutz für die Folgen eines Unfalls. Führt ein Unfall zur Invalidität, wird die vereinbarte Invaliditätsleistung gezahlt.
Mit Hilfe dieser Kapitalleistung können Sie zum Beispiel
- den eingetretenen Einkommensverlust mindern,
- eine Spezialbehandlung (z.B. im Ausland) finanzieren,
- eine Umschulung oder ein Berufswechsel finanzieren und
- erforderliche, behindertengerechte Umbauten an Haus oder Wohnung vornehmen lassen.
Zusätzlich zu der Unfallversicherung kann auch eine Todesfallleistung oder ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Private Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung deckt das Risiko anfallender Kosten bei einem Rechtsstreit. Sie übernimmt, bis zu einer vorher festgelegten Deckungssumme pro Rechtsfall, die Kosten für den Anwalt, die Zeugen, Honorare für Sachverständige, allgemeine Gerichtskosten und – sollte es ein Schiedsspruch verlangen – die Kosten des Gegners.
Es gibt diverse Arten und Kombinationsmöglichkeiten der Rechtschutzversicherung.
- Privat-Rechtschutz
- Berufs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt Eigentümer von Immobilien, vor den Risiken, die sich durch zum Beispiel Feuer-, Leitungswasser- oder Sturm/ Hagelschäden ergeben können. Je nach Deckungsumfang können auch Elementarschäden, wie Schäden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen oder auch Schäden durch Graffiti mitversichert werden.
Für Immobilienbesitzer ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar, da ein Totalverlust der Gebäudes existenzbedrohend sein kann.
Ziel der Gebäudeversicherung ist die Kostendeckung für den Wiederaufbau oder die Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (z.B. Aufräumkosten nach einem Schaden).
Moderne und teure Haustechnik, wie PV-Anlagen inklusive Speicher, Wärmepumpen oder Umluftanlagen finden sich mittlerweile in vielen Haushalten. Hierfür gibt es Maschinenversicherungen, die finanzielle Schäden durch Beschädigungen abdecken. Denn diese Geräte sich nicht immer automatisch mitversichert.
Wir bieten Ihnen zudem auch gern eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht oder Glasbruchversicherung an.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes, wie zum Beispiel Möbel, Unterhaltungstechnik, Kleidung und Schmuck.
Versichert sind u.a. die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Neben den reinen Sachschäden sind auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.
Auf Wunsch können Zusatzbausteine, wie der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden, in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Auf Wunsch können beispielsweise folgende Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden:
- Forderungsausfalldeckung
- Verlust fremder Schlüssel
- Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen
- Tätigkeit als Tageseltern
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Generell gilt: Für Schäden, die zum Beispiel ein Hund oder ein Pferd verursacht haftet der Halter laut Gesetz zu 100 Prozent – unabhängig davon, ob diesen persönlich ein Verschulden trifft oder nicht
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter von Tieren vor finanziellen Ansprüchen, die entstehen können, wenn das Tier einen Schaden verursacht, zum Beispiel eine Person verletzt oder Eigentum Dritter beschädigt. Mitversichert sind in der Regel auch Personen, die das Tier hüten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haus- und Grundstückseigentümer können für Sach- und Personenschäden, die auf Ihrem Grundstück eintreten, in Anspruch genommen werden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die finanzielle Entschädigung Dritter und wehrt bei unberechtigten Ansprüchen diese, notfalls gerichtlich, ab.
Schadenbeispiel:
Im Winter rutscht jemand auf dem nicht gestreuten Gehweg aus und verletzt sich.
Die Hofeinfahrt ist nicht ausgeleuchtet, der Briefträger stürzt mit dem Rad und bricht sich ein Bein.